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 EUROPÄISCHE ÖKO VERORDNUNG
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Europäische Öko-Verordnung

In der europäischen Öko-Verordnung der EWG aus dem Jahr 1991 (Nr. 2092/91) wird die Erzeugung und Herstellung für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel definiert, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind. Dies ist eine ergänzende Verordnung zu den Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen IFOAM. In der IFOAM sind bereits über 700 Verbände aus über 108 Nationen organisiert. Weitere Ergänzung fand erstere Definition im Jahr 1999 in der Verordnung der EWG (Nr. 1804/99) in der die Aufzucht und die Kennzeichnung sowie die Kontrolle der wichtigsten Tierarten geregelt wird. Hierbei dürfen genetisch veränderte Organismen und daraus hergestellte Produkte im Öko-Landbau (Inland, EU und Drittländer) und bei der Verarbeitung zu Biolebensmitteln keine Verwendung finden.

Weiterführende Informationen im Internet:
Europäische Öko-Verordnung