In der europäischen Öko-Verordnung der EWG aus dem Jahr
1991 (Nr. 2092/91) wird die Erzeugung und Herstellung für landwirtschaftliche
Erzeugnisse und Lebensmittel definiert, die als Öko-Produkte
gekennzeichnet sind. Dies ist eine ergänzende Verordnung zu
den Basisrichtlinien der Internationalen Vereinigung der ökologischen
Landbaubewegungen IFOAM. In der IFOAM sind bereits über 700
Verbände aus über 108 Nationen organisiert. Weitere Ergänzung
fand erstere Definition im Jahr 1999 in der Verordnung der EWG (Nr.
1804/99) in der die Aufzucht und die Kennzeichnung sowie die Kontrolle
der wichtigsten Tierarten geregelt wird. Hierbei dürfen genetisch
veränderte Organismen und daraus hergestellte Produkte im Öko-Landbau
(Inland, EU und Drittländer) und bei der Verarbeitung zu Biolebensmitteln
keine Verwendung finden.