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Genfoodgefahr?


Wird beim Anbau von Genfood die Sicherheit des Verbrauchers berücksichtigt?
Ein Beitrag zum viel diskutierten
em von bio-gesundheit.de

Kaum jemanden ist die tatsächliche Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft heutzutage wirklich klar. Dies liegt daran, dass die Informationen sehr unstrukturiert und undeutlich von der Politik kommuniziert werden. Es fehlt hierbei die vernünftige Pressearbeit der Politik und deren zuständigen Instanzen (Bsp. Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung). Fakt ist jedoch, und kaum einem ist dies bekannt, dass die landwirtschaftliche Anbaufläche in Deutschland bereits in 2007 mit Hilfe von gentechnisch modifiziertem Maispflanzen besiedelt ist. Der Prozentsatz bewegt sich zwar unterhalb eine Anteils von 0,5, jedoch kann dies nur die Öffnung der Tür sein und bereits als kommerzielle Nutzung angesehen werden. Während in anderen europäischen Ländern der dabei verwendete Pflanzenstoff MON 810 bereits verboten wurde, ist dieser in Frankreich und Deutschland weiterhin erlaubt. Ganz bemerkenswert ist hier jedoch die rechtliche Seite. Ob die verwendeten Sorten dabei auch eine Zulassung haben ist nicht eindeutig nachgewiesen.
Dieses Informationen sind besonders dann interessant, wenn man sieht was drei Umweltorganisationen (FOE, Global 2000 und Greenpeace) aus einem Bericht der Welthandelsorganisation WTO für die EU-Kommission entnehmen konnten. Daraus ist zu erkennen dass es erhebliche Probleme mit dem Genfood gibt. Hier ist insbesondere die Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel anzuführen, die von der Wissenschaft nicht gewährleistet werden kann. Hierbei können die Gefahren für den Menschen und die Tiere in keiner Weise vorhergesehen werden. Eine Abschätzung der Risiken, Gefahren und daraus eventuell folgende Probleme können dabei vor allem aufgrund fehlender Erfahrungen von keiner Institution oder wissenschaftlichen Seite definiert werden. Es kann somit keine Risikoseite definitiv ausgeschlossen werden. Auswirkungen auf die Umwelt durch Genfood Anbau, die zudem in jeder Region unterschiedlich ist und daher nicht homogen betrachtet werden kann, können nur erheblichen Bedenken entgegen gebracht werden. Auf der Seite der Industrie ist anzumerken, dass die Informationen die für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen oder Saatgut beigefügt werden oftmals als defizitär zu bezeichnen sind. Die EFSA hat dabei die Aufgabe beim Zulassungsprozess von veränderten Pflanzen und Lebensmittel durch die Gentechnik eine objektive Risikoabschätzung zu gewährleisten. Die drei Umweltorganisationen konnten herausarbeiten dass die WTO bei der Abschätzung von Risiken, die durch die EFSA (Europäischen Lebensmittelsicherheitsagentur) realisiert werden soll, jedoch erhebliche Bedenken hat.
Diese ausgewerteten Fakten wurden der EU-Kommission in anderem Wortlaut als Sicherheitsbedenken gegen die Verwendung von genmanipulierten Pflanzen kommuniziert. Eigentlich sollte zum Schutze des Verbrauchers das Vorsorgeprinzip gelten wonach der Umweltschutz und vor allem die Bevölkerung gegen Gefahren sichergestellt werden sollten. Dies scheint zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht flächendeckend gewährleistet zu sein.