Wird beim Anbau von Genfood
die Sicherheit des Verbrauchers berücksichtigt?
Ein Beitrag zum viel diskutiertenem
von bio-gesundheit.de
Kaum jemanden ist die tatsächliche
Verwendung von Gentechnik in der Landwirtschaft heutzutage wirklich
klar. Dies liegt daran, dass die Informationen sehr unstrukturiert
und undeutlich von der Politik kommuniziert werden. Es fehlt hierbei
die vernünftige Pressearbeit der Politik und deren zuständigen
Instanzen (Bsp. Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung).
Fakt ist jedoch, und kaum einem ist dies bekannt, dass die landwirtschaftliche
Anbaufläche in Deutschland bereits in 2007 mit Hilfe von gentechnisch
modifiziertem Maispflanzen besiedelt ist. Der Prozentsatz bewegt
sich zwar unterhalb eine Anteils von 0,5, jedoch kann dies nur die
Öffnung der Tür sein und bereits als kommerzielle Nutzung
angesehen werden. Während in anderen europäischen Ländern
der dabei verwendete Pflanzenstoff MON 810 bereits verboten wurde,
ist dieser in Frankreich und Deutschland weiterhin erlaubt. Ganz
bemerkenswert ist hier jedoch die rechtliche Seite. Ob die verwendeten
Sorten dabei auch eine Zulassung haben ist nicht eindeutig nachgewiesen.
Dieses Informationen sind besonders
dann interessant, wenn man sieht was drei Umweltorganisationen (FOE,
Global 2000 und Greenpeace) aus einem Bericht der Welthandelsorganisation
WTO für die EU-Kommission entnehmen konnten. Daraus ist zu
erkennen dass es erhebliche Probleme mit dem Genfood gibt. Hier
ist insbesondere die Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen
und Lebensmittel anzuführen, die von der Wissenschaft nicht
gewährleistet werden kann. Hierbei können die Gefahren
für den Menschen und die Tiere in keiner Weise vorhergesehen
werden. Eine Abschätzung der Risiken, Gefahren und daraus eventuell
folgende Probleme können dabei vor allem aufgrund fehlender
Erfahrungen von keiner Institution oder wissenschaftlichen Seite
definiert werden. Es kann somit keine Risikoseite definitiv ausgeschlossen
werden. Auswirkungen auf die Umwelt durch Genfood Anbau, die zudem
in jeder Region unterschiedlich ist und daher nicht homogen betrachtet
werden kann, können nur erheblichen Bedenken entgegen gebracht
werden. Auf der Seite der Industrie ist anzumerken, dass die Informationen
die für die Zulassung von gentechnisch veränderten Pflanzen
oder Saatgut beigefügt werden oftmals als defizitär zu
bezeichnen sind. Die EFSA hat dabei die Aufgabe beim Zulassungsprozess
von veränderten Pflanzen und Lebensmittel durch die Gentechnik
eine objektive Risikoabschätzung zu gewährleisten. Die
drei Umweltorganisationen konnten herausarbeiten dass die WTO bei
der Abschätzung von Risiken, die durch die EFSA (Europäischen
Lebensmittelsicherheitsagentur) realisiert werden soll, jedoch erhebliche
Bedenken hat.
Diese ausgewerteten Fakten wurden
der EU-Kommission in anderem Wortlaut als Sicherheitsbedenken gegen
die Verwendung von genmanipulierten Pflanzen kommuniziert. Eigentlich
sollte zum Schutze des Verbrauchers das Vorsorgeprinzip gelten wonach
der Umweltschutz und vor allem die Bevölkerung gegen Gefahren
sichergestellt werden sollten. Dies scheint zumindest zum jetzigen
Zeitpunkt nicht flächendeckend gewährleistet zu sein.