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Bio Garantie
Zur Aufrechterhaltung der Qualität
von Bio Produkten arbeiten die Aufsichtsbehörden des Staates
und die Selbstkontrolle der Verbände eng zusammen. Durch die
Kontrollsystem werden alle Betriebe, die:
- Bio-Produkte erzeugen
- Bio-Produkte verpacken und/oder importieren
hinsichtlich der Einhaltung der Öko-Verordnung
und Verbandsrichtlinien überprüft. Die Aufsichtsbehörden
bedienen sich dafür auch zugelassenen privaten Kontrollstellen.
Die Bandbreite der Kontrollen reicht dabei von der praktischen Bewirtschaftung
(Bsp. Düngereinsatz) bis zur Ausführung des Finanz- und
Rechnungswesens. Letzteres ist für die Betriebe eine wichtige
Aufgabe, da ökologisch betriebene Unternehmen einer umfassenden
Aufzeichnungspflicht unterliegen. Hiermit kann detailliert dokumentiert
werden ob gegen Vorschriften verstoßen wurde. Verstöße
werden rigoros geahndet und können im Einzelfall bis zu einem
Vermarktungsverbot reichen.
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